Im Jahr 2015 werden 48 Schulbaumaßnahmen mit 50 Millionen Euro aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs gefördert. Dazu kommen rund 16,7 Millionen für 43 Bauprojekte von Ganztagsschulen. „Die Investitionen in den Schulhausbau sind auch Investitionen in guten Unterricht“, sagte Kultusminister Andreas Stoch.
43 Bauprojekte für Ganztagsschulen mit 16,7 Millionen Euro bezuschusst
Landespolitik
Zum Schulbauförderungsprogramm 2015 lagen insgesamt 126 Anträge mit einem Zuschussbedarf von 176,7 Millionen Euro vor. Förderfähig sind schulische Um-, Neu- und Erweiterungsbauten. Voraussetzung ist ein entsprechender langfristiger Bedarf, beispielsweise in Folge gestiegener Schülerzahlen oder als Ersatz für vorhandene Räume, die nicht mehr den schulischen Anforderungen entsprechen.
Baumaßnahmen für ganztägige Angebote an Schulen
Bei den Baumaßnahmen für Ganztagsschulen konnten alle entscheidungsreifen Anträge berücksichtigt werden. Insgesamt entfallen auf 43 Anträge Zuschüsse in Höhe von rund 16,7 Millionen Euro. Voraussetzung für die Genehmigung eines Baukostenzuschusses für Ganztagsschulen ist ein Ganztagsbetrieb an mindestens drei Tagen in der Woche mit täglich mindestens sieben Zeitstunden.
An allen Tagen mit Ganztagsbetrieb muss es ein vom Schulträger beaufsichtigtes Mittagessen geben. Die Betreuungsangebote müssen unter Mitwirkung und Verantwortung der Schulleitung organisiert werden und die Schule muss über ein pädagogisches Konzept für den Ganztagsbetrieb verfügen. Förderfähig sind die zusätzlich erforderlichen Räume und Flächen für den Essens-, Betreuungs-, und Freizeitbereich.
Erstes Schulbau- und Ganztagsbauförderungsprogramm seit Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung zum 1. Januar 2015
Mit der Neufassung der Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung hat das Kultusministerium für die kommunalen Schulträger neue Fördermöglichkeiten geschaffen, etwa durch zusätzlich förderfähige Flächen beispielsweise für Inklusion.
Durch die Neufassung ergeben sich für die kommunalen Schulträger auch bessere Fördermöglichkeiten für Schulbaumaßnahmen für Gemeinschaftsschulen, da die VwV SchBau nun ein eigenes Schema zur Ermittlung des Flächenbedarfs für Gemeinschaftsschulen enthält. Dieses weist gegenüber der bisherigen Übergangsregelung zur Schulbauförderung für Gemeinschaftsschulen zusätzliche förderfähige Flächen auf. Ebenso erweitert die Neufassung die förderfähigen Umbaumaßnahmen.
Nun können auch grundrissverändernde Umbaumaßnahmen in bestehenden Schulgebäuden aus zwingenden schulischen Gründen gefördert werden. Die Forderung der Kommunalen Spitzenverbände, die geltenden Kostenrichtwerte anzuheben, wurde in der Neufassung ebenfalls aufgegriffen. Sie wurden entsprechend der Entwicklung des Baupreisindexes um rund 15 Prozent erhöht.
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