Der UN-Gedenktag am 25. November erinnert uns daran, dass auch heute noch in nahezu allen Regionen dieser Welt Frauen Opfer systematischer Gewalt werden. „Es ist schwer zu ertragen“, so die baden-württembergische Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen, Anette Sorg, „dass Frauen tagtäglich verstümmelt, verbrannt, der Ehre wegen ermordet, mit Säure verätzt und als Ehefrauen missbraucht und misshandelt werden, nur weil sie Frauen sind.“
ASF zum UN-Gedenktag „NEIN zu Gewalt an Frauen“ am 25. November
Bundespolitik
Der internationale Tag „NEIN zu Gewalt an Frauen" geht zurück auf die Ermordung der Schwestern Mirabal am 25. November 1960. Die drei Frauen hatten sich gegen die Diktatur in der Dominikanischen Republik engagiert und waren nach monatelanger Folter vom militärischen Geheimdienst umgebracht worden. Die Frauenrechtsorganisation „Terre des Femmes“ erinnert seit 11 Jahren mit einer bundesweiten Fahnenaktion „Gewaltfrei leben“ an diesen Tag. Mit der jährlich steigenden Zahl von gehissten Fahnen, an der sich die ASF Baden-Württemberg dieses Jahr in der Filderhalle in Leinfelden-Echterdingen beteiligt, wird das Vermächtnis dieser drei Frauen eindrucksvoll gewürdigt.
„Wir dürfen aber nicht vergessen“, mahnt Anette Sorg, „dass vor unserer eigenen Haustür und mehr noch dahinter tagtäglich Gewalt an Frauen passiert“. Die ASF-Vorsitzende erinnert daran, dass 35 Jahre nach Gründung der ersten Frauenhäuser in Deutschland zwar gesellschaftlicher Konsens ist, dass Gewalt gegen Frauen und die mit ihnen zusammenlebenden Kinder als ein gesellschaftliches Problem erkannt ist, die Finanzierung der Arbeit der Frauenhäuser aber nach wie vor als „freiwillige Leistung“ der Länder und Kommunen betrachtet wird.
„Bis heute ist es nicht gelungen, ein Schutz- und Unterstützungsnetz aufzubauen, welches allen betroffenen Frauen und mitbetroffenen Kindern bundesweit in allen Regionen gleichwertig offen steht, ein Netz, das Zuflucht suchende Frauen und Kinder nicht belastet und nicht zusätzlich gefährdet. Dabei dürfen weder ihre Herkunft oder der bisherige Wohnort noch ihr Einkommen oder Aufenthaltsstatus ein Ausschlusskriterium sein. Hier ist unser frauenpolitisches Engagement dringend gefragt und zum Glück auch im Einklang mit der Position der zuständigen baden-württembergischen Ministerin Katrin Altpeter, die sich über eine Bundesratsinitiative bzw. in der Gleichstellungs- und Frauenministerinnenkonferenz GFMK für eine bundeseinheitliche Finanzierung einsetzen wird.“
Es ist Aufgabe des Staates und der Gesellschaft, häusliche und sexualisierte Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder zu verhindern, ihr vorzubeugen und für Schutz und Hilfe für die Opfer zu sorgen. Dieser Auftrag ergibt sich sowohl aus dem Grundgesetz als auch aus der auf internationaler Ebene eingegangenen Verpflichtung Deutschlands, jede Form der Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen zu beseitigen.
„Häusliche und sexualisierte Gewalt sind eine Verletzung unserer Grundrechte ebenso wie eine Menschenrechtsverletzung, und es ist wichtig dass wir an diesem 25. November immer wieder nachdrücklich daran erinnern“, betont die ASF-Vorsitzende Anette Sorg.
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