Wie alle anderen Bundesländer muss auch Baden-Württemberg das zum 1. August 2013 in Kraft tretende Gesetz zur Einführung des Betreuungsgeldes verwaltungsmäßig umsetzen. Dazu ist das Land wegen des Grundsatzes der Bundestreue (Auftragsverwaltung Art. 85 Grundgesetz) verpflichtet. Allein in diesem Jahr muss das Land deshalb drei Mio. Euro an Verwaltungskosten für den Vollzug des Betreuungsgeldes aufwenden.
Betreuungsgeld: Drei Millionen in den Wind – allein 2013
Bundespolitik
Falls das Betreuungsgeld nach der Bundestagswahl nicht durch eine neue Mehrheit gekippt wird, müssen für die verwaltungsmäßige Umsetzung des Betreuungsgeldes in den Jahren ab 2014 sogar noch deutlich höhere Mehrbelastungen im Haushalt einkalkuliert werden.
Sozialministerin Katrin Altpeter: „Das Betreuungsgeld ist und bleibt eine totale Fehlinvestition. Dass wir dafür als Land auch noch eine Menge Geld allein für den Vollzug in den Wind schreiben müssen, ärgert mich gewaltig.“
Die Ministerin wies darauf hin, dass mit den drei Mio. Euro, die das Land in diesem Jahr für den Vollzug des Betreuungsgeldes ausgeben muss, 750 Frauen eine Teilzeitausbildung im Rahmen des Landesprogramms für gute und sichere Arbeit bekommen könnten. Mit den drei Mio. Euro könnten theoretisch auch zwischen 250 und 300 Plätze in institutioneller Kinderbetreuung gefördert werden, so Altpeter.
Altpeter: „Bildung ist der Schlüssel zur gleichberechtigten Teilhabe jedes Menschen am gesellschaftlichen Leben. Bildungschancen sind immer auch Zukunftschancen. Die Mittel, die für das Betreuungsgeld ausgegeben werden, sollten deshalb zur Finanzierung der frühkindlichen Bildung eingesetzt werden.“
Die Ministerin machte deutlich, dass es ihr bei Ihrer Kritik am Betreuungsgeld nicht nur um die Millionen geht, die das Land ausgibt, sondern insgesamt um die milliardenteure Fehlinvestition des Bundes für das Betreuungsgeld selber.
Die baden-württembergische Sozialministerin hatte schon früh, seit November 2011, über den Bundesrat versucht, das Betreuungsgeld zu stoppen. „Das Betreuungsgeld ist ein bildungs- und frauenpolitischer Irrweg, integrationspolitisch ein Rückschritt und zudem verfassungsrechtlich höchst fragwürdig“, so ihre Argumentation.
Mit Beschluss des Ministerrates wurde der L-Bank die formelle Zuständigkeit für den Vollzug des Betreuungsgeldes übertragen. Dazu gehört die Freischaltung einer Informationsseite im Internet auf der Homepage der L-Bank, der Versand eines Informationsbriefes an alle Bürgermeisterämter, die kontinuierliche Information über das Antragsverfahren sowie die automatische Übersendung entsprechender Antragsvordrucke an alle Elterngeldbezieher und eine kostenlose telefonische Hotline für Eltern, die in Baden-Württemberg keinen Antrag auf Elterngeld gestellt haben.
Hotline Familienförderung bei der L-Bank
Telefon: 0800 6645 471*
*Servicezeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 16.00 Uhr
Kostenlos aus deutschem Festnetz oder mit deutschem Mobilfunknetz und -provider.
Aus dem Ausland wählen Sie bitte die +49 721 150-2862
familienfoerderung@l-bank.de
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