Mit dem Entwurf zum Bildungszeitgesetz hat die Landesregierung dieser Tage ein weiteres Versprechen aus dem grün-roten Koalitionsvertrag auf den Weg gebracht. „Unser Ziel bleibt es, die Weiterbildungsbereitschaft von Beschäftigten in Baden- Württemberg zu erhöhen und zu fördern“, erklärte dazu Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid.
Bildungszeitgesetz: Meilenstein auf dem Weg zu guter Arbeit
Landespolitik
Das Gesetz sieht die bezahlte Freistellung an bis zu fünf Tagen pro Jahr für die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen vor. Dabei ist diese Bildungsfreistellung neben der beruflichen Weiterbildung auch gedacht für politische Weiterbildung zum Ausbau der gesellschaftlichen Teilhabe und zur Stärkung des Ehrenamts.
„Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer werden davon profitieren“, betonte der SPD-Landesvorsitzende. Nur gut weitergebildete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brächten die Unternehmen voran. Die beruflichen Anforderungen nähmen ständig zu und deshalb sei es unerlässlich, in Qualifizierung zu investieren.
„Dies ist ein klares Signal für die Bedeutung von lebenslangem Lernen in unserer Wissensgesellschaft und ein Meilenstein auf unserem Weg zum Musterland für gute Arbeit“, so Nils Schmid. Das Gesetz wird von einem breiten gesellschaftlichen Bündnis unterstützt.
Katja Mast, Generalsekretärin der SPD Baden-Württemberg, ergänzt: „Die Bildungszeit zeigt: Für uns gehören gute Arbeit, gute Bildung und gute Wirtschaft zusammen. Außerdem wird dadurch unser Ehrenamtsland erheblich gestärkt. Dieses Gesetz ist eine echte Investition in die Zukunft Baden-Württembergs!“
Stimmen zur Bildungszeit
Rainer Brechtken, Präsident des Deutschen Turnerbundes:
Mit dem neuen Bildungszeitgesetz bekommt die Ausbildung zum Übungsleiter im Sport endlich auch in Baden-Württemberg einen richtigen Schub.
Damit hat diese Landesregierung klar Flagge gezeigt, dass ihr ehrenamtliches Engagement etwas wert ist. Das Gesetz ist eine gute Nachricht für die vielen Vereine im Land!
Leni Breymaier, Landesbezirksleiterin ver.di Baden-Württemberg:
Ich freue mich, dass nach vierzig Jahren auch in Baden-Württemberg ein Gesetz zur Bildungszeit kommt. Damit ist eine jahrzehntelange Forderung der Gewerkschaften umgesetzt.
Ab nächstem Jahr werden Bildungshungrige nicht mehr länger behindert, sondern unterstützt: Ein großer Erfolg!

Fritz Kuhn, Vorsitzender des Volkshochschulverbandes Baden-Württemberg:
Das Gesetz ist ein guter Schritt in die richtige Richtung des lebenslangen Lernens.
Die erfassten Themenfelder – berufliche Weiterbildung, politische Bildung und Weiterbildung zur Stärkung des Ehrenamts – sollten indes alsbald durch Aufnahme der auch beruflich bedeutsamen allgemeinen Weiterbildung ergänzt werden.
Der Hintergrund des Gesetzes
Ziel des Gesetzgebungsvorhabens ist es, die Weiterbildungsbereitschaft von Beschäftigten in Baden-Württemberg zu fördern und zu erhöhen. Schon 1976 hatte sich die Bundesrepublik Deutschland mit der Ratifizierung eines Übereinkommens der Internationalen Arbeitsorganisation völkerrechtlich verpflichtet, eine bezahlte Freistellung zum Zwecke der Berufsbildung, der allgemeinen und politischen Bildung sowie der gewerkschaftlichen Bildung einzuführen.
Heute ist das Bildungszeitgesetz in zwölf Bundesländern verankert. Vor dem Hintergrund der technologischen Entwicklung, aber auch des strukturellen Wandels in Wirtschaft und Gesellschaft sowie der demographischen Veränderungen gewinnt das lebenslange Lernen dabei immer weiter an Bedeutung.
Die berufliche Weiterbildung ist zweifellos ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung. Neben dieser wirtschaftlichen Dimension muss es in einem funktionierenden demokratischen Gemeinwesen aber auch um gesellschaftliche Teilhabe und damit um die politische Bildung seiner Bürgerinnen und Bürger gehen.
Das jetzt von der Landesregierung eingebrachte Gesetz sieht konkret vor, dass Arbeitgeber ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zu fünf Tage im Jahr zur Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen oder politischen Weiterbildung unter Fortzahlung ihrer Bezüge freistellen müssen. Ebenso sieht es eine Freistellung zur Fortbildung im Bereich des Ehrenamts vor.
Einen Anspruch darauf hat, wer mehr als zwölf Monate in einem Arbeitsverhältnis steht. Bei Auszubildenden und Studierenden der Dualen Hochschule Baden-Württemberg erstreckt sich Die Fünf-Tage-Regelung auf die gesamte Ausbildungs- und Studiendauer.
Lehrer haben in der unterrichtsfreien Zeit Anspruch auf Bildungsurlaub, Lehrbeauftragte an Hochschulen entsprechend in der vorlesungsfreien Zeit. Ausgenommen von der Freistellungspflicht sind kleine Betriebe mit bis zu neun Beschäftigten.
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