Künftig sollen Schüler, Eltern und Lehrer in der Schulkonferenz als gleichberechtigte Partner bei einer Drittelparität dieselben Stimmrechte haben. Der Ministerrat hat jetzt eine entsprechende Änderung des Schulgesetzes zur Anhörung freigegeben. Damit soll eine entsprechende Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag erfüllt werden. Nach der Neuregelung gehören der Schulkonferenz an Schulen mit mindestens 14 Lehrkräften künftig an: der Schulleiter, der Vorsitzende des Elternbeirats und der Schülersprecher sowie jeweils drei Lehrer-, Eltern- und Schülervertreter.
Demokratie: Eltern und Schüler in Schulkonferenz gestärkt
Landespolitik
Für kleinere Schulen wird ebenfalls eine paritätische Besetzung geregelt. „Die paritätische Verteilung der Sitze in der Schulkonferenz gestaltet das Schulleben demokratischer. Eltern und Schüler können künftig gleichberechtigt mitsprechen und entscheiden“, erklärte Minister Stoch.
Der Landeseltern- und der Landesschülerbeirat unterstützen diese Entscheidung: „Die echte Drittelparität in der Schulkonferenz ist ein Zeichen dafür, wie ernst die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Eltern genommen wird. Dadurch werden nicht nur die Elternrechte verbessert, auch die Schulkonferenz selbst als Beteiligungsgremium und dadurch die gesamte Schulgemeinschaft werden gestärkt“, erklärte Carsten Rees, stellvertretender Vorsitzender des Landeselternbeirats.
„Es ist längst überfällig geworden, das Engagement der Schülerinnen und Schüler zu würdigen und Ihnen auch ein größeres demokratisches Gewicht im wichtigsten Entscheidungsgremium der Schule einzuräumen. Wenn Lehrer und Schulleitung von nun an nicht mehr alleine Entscheidungen treffen können, fördert das den Dialog und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren. Für die Schülermitverantwortung ist die Drittelparität in der Schulkonferenz in jedem Fall ein großer Gewinn“, betonte Christian Stärk, Vorsitzender des Landesschülerbeirates Baden-Württemberg und der Bundesschülerkonferenz Deutschland. Er forderte aber, die Verbindungslehrer zur SMV mit einem Stundenausgleich zu entlasten.
In der Schulkonferenz hatten die Lehrkräfte bisher gemeinsam mit dem Schulleiter eine Mehrheit. Künftig kann sich also eine Gruppe allein nicht mehr durchsetzen. „Damit wird es künftig notwendig, bei vielen für die Zukunft der Schule bedeutsamen Fragen eine Verständigung zwischen Lehrkräften, Eltern und Schülern zu finden“, erklärte Stoch. Dadurch bekämen diese Entscheidungen eine breitere Legitimation.

Die Schüler, die Mitglied der Schulkonferenz sind, müssen mindestens der siebten Klasse angehören. In Schulen mit mindestens 14 Lehrerstellen aber ohne Schülerrat oder Elternbeirat, etwa in Grundschulen, sind jeweils fünf Vertreter der Lehrer und der Eltern vertreten.
Wirkungsbereiche der Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist der „runde Tisch“ der Schule, an dem wichtige Fragen besprochen und Meinungsverschiedenheiten geklärt werden. Sie hat zudem förmliche Entscheidungs-, Anhörungs- und Mitbestimmungsrechte in grundlegenden Fragen. Die Schulkonferenz fordert etwa Haushaltsmittel beim Schulträger an, entscheidet über den Unterrichtsbeginn oder erteilt ihr Einverständnis für eine neue Schul- und Hausordnung. Zudem gibt sie bei der Besetzung der Schulleiterstelle ein eigenes Votum ab und wird künftig nach der beabsichtigten Neuregelung einen Vertreter in die Auswahlkommission entsenden.
Zudem muss die Schulkonferenz zustimmen, wenn die Schule in eine Gemeinschaftsschule oder eine Ganztagsschule umgewandelt werden soll. Bei Beschlüssen der Gesamtlehrerkonferenz zu allgemeinen Fragen der Erziehung und Unterricht ist das Gremium anzuhören.
Aus verfassungsrechtlichen Gründen unterliegt die Schulkonferenz wie jedes schulische Gremium der Schulaufsicht. Bei Entscheidungen des Gremiums, die der Schulleiter für rechtswidrig hält oder wofür er nicht die Verantwortung übernehmen will, holt er die Entscheidung der Schulaufsicht ein.
Auch bei einer Pattsituation, wenn die Schulkonferenz Beschlüssen der Gesamtlehrerkonferenz nicht wie erforderlich zustimmt, wird die Schulaufsicht um Entscheidung gebeten. Diese Fälle kommen allerdings in der Praxis selten vor.
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