Der Schulhausbau wird im Jahr 2013 mit 69,1 Millionen Euro aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs für insgesamt 63 Projekte an allen Schularten gefördert. Dazu kommen rund 10,2 Millionen für 35 Bauprojekte von Ganztagsschulen. Darauf haben sich Kultusministerium, Finanz- und Innenministerium mit den Kommunalen Landesverbänden verständigt. „Wir unterstützen die Kommunen bei ihren Baumaßnahmen für die Schulen, damit die Schulhäuser im Land den Anforderungen für einen guten und zeitgemäßen Unterricht entsprechen“, sagte Kultusminister Andreas Stoch.
Land bezuschusst Schulbau mit 79,3 Millionen Euro
Landespolitik
Bei der Vergabe der Fördermittel für den Schulhausbau wurden, wie in den Vorjahren, alle Schularten berücksichtigt. Die Förderung von Schulbaumaßnahmen für Gemeinschaftsschulen erfolgt auf der Grundlage der mit den kommunalen Landesverbänden getroffenen Übergangsregelung zur Schulbauförderung. Damit ist eine vergleichbare Förderung dieser Schulbaumaßnahmen möglich.
Für sieben Baumaßnahmen an Grundschulen stehen rund 2,9 Millionen Euro zur Verfügung, für vier Projekte an Haupt- und Werkrealschulen rund 2,8 Millionen. Vier Bauvorhaben für Gemeinschaftsschulen werden mit rund 3,1 Millionen Euro gefördert, zwölf Vorhaben an Realschulen mit rund 13,8 Millionen Euro. Rund 18 Millionen Euro sind für 16 Maßnahmen an Gymnasien vorgesehen, rund 6,3 Millionen Euro für sechs Projekte an Sonderschulen und Schulkindergärten. Für 14 Bauprojekte an beruflichen Schulen stellt das Land Zuschüsse in Höhe von insgesamt rund 22,2 Millionen Euro bereit.
Die kommunalen Schulträger hatten insgesamt 93 Anträge für den Schulhausbau in Höhe eines Gesamtvolumens von 156,6 Millionen Euro gestellt. Förderfähig sind schulische Um-, Neu- und Erweiterungsbauten. Voraussetzung ist ein entsprechender Bedarf, beispielsweise in Folge gestiegener Schülerzahlen oder als Ersatz für vorhandene Räume, die nicht mehr den schulischen Anforderungen entsprechen.
Baumaßnahmen für Ganztagsschulen
Bei den Baumaßnahmen für Ganztagsschulen konnten alle entscheidungsreifen Anträge berücksichtigt werden. Insgesamt entfallen auf 35 Anträge Zuschüsse in Höhe von rund 10,2 Millionen Euro. Dabei werden 21 Grundschulen mit rund 3,4 Millionen Euro, vier Haupt- und Werkrealschulen mit rund 600.000 Euro sowie sechs Realschulen mit rund 5,4 Millionen Euro bezuschusst. Zwei Gymnasien erhalten für Baumaßnahmen für Ganztagsschulen eine Förderung von insgesamt rund einer halben Million, zwei Sonderschulen von rund 300.000 Euro.
Voraussetzung für die Genehmigung eines Baukostenzuschusses für Ganztagsschulen ist ein Ganztagsbetrieb an mindestens drei Tagen mit sieben Zeitstunden. An allen Tagen mit Ganztagsbetrieb muss es ein vom Schulträger beaufsichtigtes Mittagessen geben. Die Betreuungsangebote müssen unter Mitwirkung und Verantwortung der Schulleitung organisiert werden und die Schule muss über ein pädagogisches Konzept für den Ganztagsbetrieb verfügen. Förderfähig sind die zusätzlich erforderlichen Räume und Flächen für den Essens-, Betreuungs-, Freizeit- und Lehrerbereich. Nicht förderfähig sind beispielsweise Ausstattungen, Turnhallen und Gymnastikräume. Der Zuschuss beläuft sich in der Regel auf rund 33 Prozent des zuschussfähigen Bauaufwands; für auswärtige Schülerinnen und Schüler kann ein zusätzlicher Zuschuss hinzukommen.
| Regierungspräsidium | Anzahl der berücksichtigten Anträge | Höhe der Zuschüsse (in Mio. Euro) |
|---|---|---|
| Stuttgart | 25 | 34,214 |
| Karlsruhe | 15 | 13,833 |
| Freiburg | 12 | 7,424 |
| Tübingen | 11 | 13,629 |
| Summe | 63 | 69,100 |
| Regierungspräsidium | Anzahl der berücksichtigten Anträge | Höhe der Zuschüsse (in Mio. Euro) |
|---|---|---|
| Stuttgart | 20 | 4,667 |
| Karlsruhe | 5 | 1,781 |
| Freiburg | 8 | 3,304 |
| Tübingen | 2 | 0,424 |
| Summe | 35 | 10,176 |
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