Die Landesregierung stärkt die Bildung im Land. In einem Nachtragshaushalt, der heute auf den Weg gebracht wurde, sind für die Jahre 2015 und 2016 für bildungspolitische Maßnahmen rund 141 Millionen Euro zusätzlich vorgesehen. Darüber hinaus sollen die Mittel für die Flüchtlingsaufnahme und -unterbringung um rund 366 Millionen Euro aufgestockt werden. Auch die Finanzierung des Sonderprogramms zur Bekämpfung des islamistischen Terrors soll über den Nachtragshaushalt mit knapp 27 Millionen abgedeckt werden.
Landesregierung beschließt Nachtragshaushalt 2015/2016
Landespolitik
Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid betonte: „Bei uns gilt: Vorfahrt für Bildung. Deshalb setzen wir mit diesem Nachtrag den Bildungsaufbruch in Baden-Württemberg konsequent fort.“
Für die Inklusion in den Schulen sind in den Jahren 2015 und 2016 insgesamt 400 Stellen eingeplant, mehr als 24 Millionen Euro sind dafür veranschlagt. Zur Weiterentwicklung der Realschulen sind mehr als 24 Millionen Euro vorgesehen, für die verbesserte Unterrichtsversorgung 15 Millionen Euro. „Mit dem Nachtrag investieren wir die Mittel, die durch die vollständige Finanzierung des BAföG durch den Bund frei geworden sind, komplett in die Bildung“, erklärte Schmid.
Auch die Umsetzung bildungspolitischer Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung ist im Nachtragshaushalt mit insgesamt 14 Millionen Euro enthalten. Dazu gehört beispielsweise die Förderung sogenannter Lernfabriken 4.0, wo Auszubildende komplette Industrie-4.0-Fertigungsprozesse kennenlernen können. Die Umsetzung des Hochschulfinanzierungsvertrags wird mit dem Nachtragshaushalt haushaltsneutral vollzogen.
„Unsere vorausschauende Haushaltspolitik zahlt sich aus“, sagte der Finanzminister. „Sie macht es uns möglich, die Bildung zu stärken, die Herausforderungen bei der Flüchtlingsunterbringung zu meistern und die Sicherheit zu steigern – und das alles, ohne weitere Kredite aufzunehmen.“ Zur Absicherung von Ausgabenrisiken wurde bereits im Urhaushalt 2015/16 eine Rücklage eingerichtet, die nun in einer Höhe von rund 460 Millionen Euro fortgeführt wird.
Der Entwurf des Nachtragsgesetzes und des Nachtragshaushaltsplans wird nach dem Beschluss des Kabinetts nun dem Landtag zur Beratung zugeleitet.
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