Das noch von Familienministerien Katarina Barley vor einem Jahr durchgesetzte Gesetz zum staatlichen Unterhaltsvorschuss erweist sich jetzt als voller Erfolg für hunderttausende Alleinerziehende. Bis Juni 2017 ist diese Leistung maximal 72 Monate lang und nur bis zum zwölften Geburtstag des Kindes geleistet worden – seither wird der Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr gezahlt und die Begrenzung der Bezugsdauer entfiel. Das bedeutet: Wurde vorher bundesweit für 414 000 Kinder bezahlt, waren es Ende März 2018 fast 714 000. Auch in Baden-Württemberg zeigt der Trend steil nach oben: Ende März erhielten 57 101 Kinder Leistungen nach dem Gesetz, Ende 2016 waren es noch 31 961 Kinder. „Das ist eines der sinnvollsten Gesetz der vergangenen Jahre – es ist nah am Leben“, sagte dazu die SPD-Landesvorsitzende Leni Breymaier. Das Gesetz sei ein wichtiger Beitrag zur Verringerung des Armutsrisikos in der Personengruppe, die davon am meisten betroffen ist.
Neuer Unterhaltsvorschuss voller Erfolg
Bundespolitik
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Veröffentlicht am 17.08.2018
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