Vor wenigen Tagen hat der Stuttgarter Landtag die Absenkung des Wahlalters bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre verabschiedet. Auf Initiative der SPD und auf Grundlage des grün-roten Koalitionsvertrags haben wir damit die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass sich junge Menschen in Baden-Württemberg in Zukunft stärker beteiligen können. Dies zeigt: Wir nehmen Jugendliche, ihre Anliegen und ihre Interessen sehr ernst.
vorwärtsEXTRA: Absenkung des Wahlalters: Chance und Notwendigkeit
Landespolitik
Teilhabe junger Menschen gestärkt
Durch diese Änderung des Kommunalwahlrechts erhalten junge Menschen mit Vollendung ihres 16. Lebensjahres nun das Bürgerrecht in der Gemeinde. Dies beinhaltet insbesondere das aktive Wahlrecht bei Gemeinderats-, bei Kreistags- und bei Bürgermeisterwahlen. Darüber hinaus können 16-Jährige jetzt auch an Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Bürgerversammlungen mitwirken.
Mit diesem Gesetz werden junge Menschen also nun frühzeitiger in demokratische Diskussions- und Entscheidungsprozesse eingebunden. Die kommunale Ebene ist meines Erachtens dafür der beste Platz, weil die Jugendlichen hier unmittelbar die Auswirkungen ihres Engagements erfahren können. Ich finde, diese erweiterte politische Teilhabe junger Menschen ist in Zeiten der viel beschworenen Politikverdrossenheit Chance und Notwendigkeit zugleich.
Reißverschluss bei Kommunalwahllisten
Bei der Änderung des Kommunalwahlrechts haben wir außerdem auch eine sogenannte Sollvorschrift zur paritätischen Besetzung kommunaler Wahllisten beschlossen. Das bedeutet, Frauen und Männer sollen bei der Aufstellung der Kommunalwahllisten in Zukunft abwechselnd berücksichtigt werden (so genannter Reißverschluss). Damit wollen wir den Frauenanteil in unseren Kommunalparlamenten deutlich erhöhen – denn das ist auch bitter nötig. Und wir haben die bisherige Möglichkeit, bei Kreistagswahlen in mehreren Wahlkreisen zu kandidieren, endlich abgeschafft. Der systematischen Pöstchenjägerei anderer Parteien haben wir damit einen klaren Riegel vorgeschoben!
Chance für die Zukunft
Im Mittelpunkt der Wahlrechtsänderung bleibt für mich aber die Absenkung des Wahlalters auf 16. Das passive Wahlrecht für den Gemeinde- oder Ortschaftsrat wird zwar weiterhin erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt. Aber unser aller Aufgabe – auch und gerade als Partei – muss es sein, mit der nun beschlossenen Änderung beim aktiven Wahlrecht auch den einen oder anderen Jugendlichen für eine spätere Kommunalwahl als Kandidaten zu gewinnen. Das ist eine große Chance; nicht zuletzt für die SPD und ihre zukünftige Entwicklung. Helft mit, dass die Absenkung des Wahlalters nun vor Ort ein Erfolg wird!
Nils Schmid
Landesvorsitzender SPD Baden-Württemberg
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