Drei Handlungsbereiche für eine Wohnungsbau-Wende haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Wohnungsbaugipfels am 14. Oktober 2015 in Stuttgart ausgemacht: Aktivierung von Investitionen in sozialen Mietwohnraum, die befristete Befreiung von Bauvorschriften und die verstärkte Ausweisung von Bauflächen.
Notwendige Maßnahmen für Wende im Wohnungsbau
Landespolitik
„Wir brauchen eine umfassende Offensive für bezahlbaren Mietwohnraum für alle Menschen in unserem Land“, sagte Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid, der zu dem Gipfel eingeladen hatte.
„Die Herausforderung durch die angespannten Wohnungsmärkte und den großen Zuzug in unser Land sind immens. Nur gemeinsam können die verschiedenen Akteure im Bereich des Wohnungsbaus sie bewältigen. Der Gipfel war deshalb ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg, den wir in den kommenden Monaten und Jahren zusammen gehen.“
Über notwendige Maßnahmen und Anstrengungen für mehr Wohnraum hatte der Minister mit Vertreterinnen und Vertretern von Ministerien und Regierungspräsidien, Abgeordneten des Landtags, kommunalen Landesverbänden, den Oberbürgermeistern der großen Städte im Land, Wohnungs-, Eigentümer- und Immobilienverbänden, Mieterbund, Architektenkammer sowie Baufinanzierern beraten.
Schmid sagte zu, dass die Fördermittel für den Wohnungsbau erhöht werden. Die vom Bund beim Flüchtlingsgipfel Ende September 2015 versprochenen zusätzlichen Mittel in Höhe von rund 40 Millionen Euro pro Jahr fließen zweckgebunden in den Wohnungsbau.
Eine Steigerung der Eigenkapitalrendite für geförderten Wohnraum auf maximal vier Prozent soll zudem das Landeswohnraumförderprogramm und damit den sozialen Wohnungsbau auch in der aktuellen Niedrigzinsphase attraktiv halten. Eine entsprechende Verwaltungsvorschrift hat das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft in dieser Woche auf den Weg gebracht.
„Die Landeswohnraumförderung ist unser zentrales Förderinstrument, um den Wohnungsbau voran zu bringen“, stellte der Minister fest. „Schon 2011 haben wir einen Paradigmenwechsel eingeleitet, indem wir die Mittel erhöht und den Fokus auf den sozialen Mietwohnungsbau gelegt haben.“
Doch die benötigte spürbare Steigerung beim Wohnungsbau sei nur zu schaffen, wenn auch private Investoren sich engagieren. Das zeige sich nicht zuletzt daran, dass lediglich vier von 100 Wohnungen im Land in öffentlichem Besitz seien.
„Deshalb setzen wir uns auf Bundesebene dafür ein, dass die erhöhte steuerliche Absetzbarkeit von sozial gebundenem Wohnungsbau wieder eingeführt wird“, so Schmid. Anfang der 1990er-Jahre habe eine solche Regelung schon einmal zu Steigerungen im Wohnungsbau geführt.
Der Minister sagte zu, dass das Land konsequent alle Regelungen auf den Prüfstand stellen werde, die den Wohnungsbau hemmen könnten. „Wir brauchen nun Bauvorschriften, die in diese Zeit passen.“ Das bedeutet, dass zeitlich befristet Ausnahmen und Befreiungen von baurechtlichen Bestimmungen zugelassen werden sollen.
Seitens der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Gipfels waren in diesem Zusammenhang etwa die vorgeschriebene Anzahl an Tiefgaragen- und Fahrradstellplätzen und der Einbau von Aufzügen angesprochen worden. Auch bundesrechtliche Regelungen gehörten auf den Prüfstand, so die Forderung.
„Die besten Bauvorschriften, die attraktivsten Förderangebote und steuerlichen Anreize nützen aber nichts, wenn nicht genug Baufläche ausgewiesen ist“, erklärte Schmid. Er halte es daher nicht nur für erforderlich, alle vorhandenen Potenziale in der Raumplanung auszuschöpfen.
Das Angebot an Flächen für den Wohnungsbau in den Städten und Gemeinden müsse auch zügig bedarfsgerecht erweitert werden. Angesichts des Handlungsdrucks werde das Netto-Null-Ziel beim Flächenverbrauch überprüft.
„Für eine Wohnungsbau-Wende brauchen wir jetzt schnell pragmatische und praktikable Lösungen“, sagte der Minister. Umso wichtiger sei der große Schulterschluss, den alle Beteiligten beim Wohnungsbaugipfel gezeigt hätten.
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